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DACHPACHT PHOTOVOLTAIK

Pachtzahlung | Dachsanierung

WIR SUCHEN FÜR UNSEREN INVESTORENPOOL DACHFLÄCHEN AB 1.000 qm FÜR DIE ERRICHTUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN AUF:

  • Lagerhalle

  • Produktionshalle

  • Gewerbehalle

  • Landwirtschaftliche Gebäude

  • Bürogebäude

WENN SIE EIGENTÜMER EINER SOLCHEN DACHFLÄCHE SIND, GIBT ES 2 MÖGLICHKEITEN:

Möglichkeit A

Ihr Dach ist geeignet. Alle technischen und rechtlichen Gegebenheiten lassen das Betreiben einer Photovoltaikanlage zu.

Möglichkeit B

Ihr Dach muss saniert werden. 

In beiden Fällen gibt es eine Lösung, von der Sie profitieren können.

Lassen Sie deshalb jetzt von uns eine PROFESSIONELLE MACHBARKEITSPRÜFUNG durchführen, um die Eignung festzustellen.

Dies ist für Sie ohne Risiko und kostenfrei. 

1

Kontaktaufnahme - z. B. Kontaktformular

2

Projektbesprechung

3

Mitteilung der möglichen Pachthöhe

4

Beauftragung der Machbarkeitsprüfung

5

Unterstützung im Entwicklungsprozess

6

Pachtzahlung oder Sanierung

7

Projektumsetzung & Bau

IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK

  • Wertsteigerung der Immobilie durch Option der Anlagenübernahme

  • Sichere Einnahmequelle: Einmalzahlung oder jährliche Zahlung

  • Image-Gewinn durch nachhaltige Stromerzeugung

  • Bei Dachsanierung, sofortige Wertsteigerung und Energieeinsparungen

  • durch professionelle Wartung und Versicherungspaket keine Risikoerhöhung

FAQ - HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Mit welchen Mieteinnahmen kann man rechnen?

Die Höhe der Mieteinnahmen wird zu Beginn der Machbarkeitsprüfung festgelegt und richtet sich nach der tatsächlichen nutzbaren Dachfläche. Zusätzlich fließt in die Bewertung mit ein:

Standort

Beeinträchtigung durch Verschattung

Dachneigung

Beschaffenheit

Trafonutzbarkeit (macht etwa 10 - 20 €/qm aus)

In der Regel liegen wir hier zwischen 11 - 55 €/qm.

Schnelle klare Auskunft binnen 24 Stunden über unser Kontaktformular.

 

Wann bekomme ich eine Einschätzung zur Pachthöhe?

Eine Voreinschätzung bekommen Sie schon in der Projektbesprechung, die schriftliche Mitteilung erfolgt im Dokument zur Beauftragung der Machbarkeitsprüfung.

 

Benötige ich eigene Verträge?

Nein. Wir stellen Ihnen alle benötigten Unterlagen zur Verfügung.

 

Welche wesentlichen Bestandteile regelt der Mietvertrag?

Im Mietvertrag werden nicht nur die Höhe des Mietzinses vereinbart, sondern auch Punkte wie,

• Laufzeit von 20 Jahre mit Verlängerungsoption

• Rückbau der Anlage nach Vertragsende durch den Pächter

• Haftung bei Schäden durch den Betreiber

• Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ins Grundbuch

Was ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit?

Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit ist ein Nutzungsrecht, das dem jeweilig Begünstigten zusichert, das Grundstück in einzelnen Beziehungen nutzen zu dürfen. Ein Nutzungsrecht stellt keine Belastung des Grundstückes dar, sondern lediglich eine Berechtigung. Ein Begünstigter kann eine natürliche oder juristische Person sein. Dieses Recht kann, wenn explizit vereinbart, an Dritte weitergegeben werden.

 

Wann kommt es zum Abschluss eines Mietvertrages mit einem Investor?

Wenn die Machbarkeitsprüfung positiv abgeschlossen ist, kann direkt im Anschluss der Mietvertrag abgeschlossen werden. In der Regel dauert der Prüfungsprozess 3 - 6 Monate.

 

Wann findet die Pachtzahlung statt?

Bei Einmalzahlung, in der Regel innerhalb von 3 - 6 Monaten nach Unterzeichnung des Mietvertrages, mit Bau der Photovoltaikanlage.

Bei jährlicher Zahlung vorab zu Jahresbeginn.

 

Was ist bei asbestbelasteten Dächern?

Asbestbelastete Dächer dürfen laut Gesetz nicht bebaut werden.

Hier muss im Vorfeld eine Sanierung statt finden.

Was ist wenn mein Dach saniert werden muss?

Sie können die Sanierung in Absprache nach unseren Vorgaben mit einem Sanierer Ihrer Wahl durchführen lassen. Gerne stellen wir Ihnen einen unserer Partner zur Seite, der fachgerecht die notwendigen Maßnahmen vornimmt. Wichtig ist, dass vor Installation der Photovoltaik Anlage die Sanierungsmaßnahme gutachterlich abgenommen wird.

Was ist mit den Kosten der Dachsanierung?

Sie erhalten von uns einen Investitionskostenzuschuss. Dieser ersetzt die Pachtzahlung. Ob dieser die vollständigen Kosten der Sanierung deckt, ist  abhängig davon, wie das Dach nach der Sanierung beschaffen sein soll. z.B. ob es eine „Kaltsanierung“ (ohne Dämmung) ist, oder eine „Sandwich-Sanierung“ (mit Dämmung).

 

Was ist mit der Gebäudestatik?

Moderne Solarmodule und Leichtgewichtunterkonstruktionen benötigen sehr wenig Dachlastreserven. Deswegen sind die meisten Dächer statisch für Solaranlagen geeignet. Wir lassen die Dächer einem unabhängigen Statiker prüfen. Hierzu benötigen wir die vorhandene Gebäudestatik.

Was ist wenn keine Gebäudestatik mehr vorhanden ist?

Hier muss eine neue Statik erstellt werden. Die Kosten hierzu werden hälftig bezuschusst. 

Was passiert wenn der Pächter die jährliche Miete nicht mehr zahlen kann?

Sobald die Dachmiete nicht mehr gezahlt wird, erhält der Dachbesitzer das Recht,

die Photovoltaikanlage zu betreiben und die Einspeisevergütung zu erhalten.

Was ist mit Versicherungen und Schäden am Dach?

 

Der Investor muss eine Haftpflichtversicherung und eine Sachversicherung für die

PV-Anlage abschließen. Das bedeutet, dass der Dachbesitzer keine weiteren Versicherungen abschließen muss. Schäden am Dach (ausgelöst durch die PV-Anlage) sind durch die Haftpflichtversicherung des Investors gedeckt. Schäden, die

an der PV-Anlage entstehen, sind durch die Sachversicherung des Investors abgedeckt.

FAQ Eigentümer
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